Preise
Eine faire und nachvollziehbare Preispolitik ist für uns Anstandssache.
Wir verdienen nur im Erfolgsfall, das heißt, wenn „Geld fließt“, und nicht schon bei Übergabe eines Falles. Dies spornt uns an, den höchstmöglichen Erfolg zu erzielen.
Denn der wirtschaftliche Erfolg unserer Kunden ist auch unser Erfolg.
Wir versprechen keine kostenfreie Bearbeitung und finden solche Angebote auch unseriös. Denn zum einen sind im Teilungsabkommensbereich Gebühren nach dem RVG nicht statthaft und zum anderen ist es oft auch bei Verzugsfällen der letztendlich schlechtere Weg, Gebühren nach RVG bei der Gegenseite geltend zu machen. Vielmehr sollte versucht werden, insgesamt für den Kunden den größten Erfolg verbunden mit den niedrigsten Kosten zu erzielen. Vergleichsweise Einigungen werden hier oft scheitern, so dass nur noch der Rechtsweg mit oft ungewissem Ausgang verbleibt.
Denn Recht haben und Recht bekommen ist oft nicht immer einfach!
Und wenn ein Fall schon einmal bei der Gegenseite Mißmut erzeugte, sind das nicht unbedingt die besten Voraussetzungen für eine anschließende Kapitalisierung.
Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht „streitsüchtig“ sind. Nein auch wir empfehlen oft den Klageweg, aber immer erst, wenn es keine andere Alternative mehr gibt.
Dennoch wollen wir uns anderen Abrechnungsmodalitäten nicht verschließen: Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch ein Angebot unter Zugrundelegung des RVG mit der Prämisse, dass die Gegenseite diese Gebühr zu tragen hat (also die Bearbeitung für Sie „kostenfrei“ ist). Falls Sie sich nicht entscheiden können, welche Abrechnungsmodalität für Sie die Bessere ist, machen wir für Sie gerne eine Vergleichsberechnung anhand der von Ihnen gelieferten Zahlen.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!